Eigentümer einer gmbh
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Im Falle einer Vererbung geht das Eigentum automatisch mit dem Tod eines Eigentümers auf dessen Erben über. Dieser muss dann wiederum von den Eigentümern festgestellt werden. Die Eigentümer können ihre Kontrolle über die Gesellschaft in der sogenannten Gesellschafterversammlung ausüben. Neben der Einlagepflicht gelten für die Eigentümer auch Treuepflichten, sowohl gegenüber der GmbH als auch den anderen Miteigentümern.
Die andere Möglichkeit ist, dass ein Geschäftsanteil an einer bereits bestehenden Gesellschaft von einem ausscheidenden Eigentümer erworben wird.
Der Erwerb von Geschäftsanteilen an einer GmbH ist grundsätzlich auf zwei verschiedene Arten möglich. Die Treuepflichten verbieten es den Eigentümern, bewusst zum Nachteil der Gesellschaft zu handeln um ihr zu schaden. Eigentümer der GmbH sind die Gesellschafter, wobei Sie auch als einzelne Person eine GmbH gründen können. Wer eine GmbH gründet, haftet nicht mit seinem Privatvermögen.
Ist das nicht der Fall, kann eine Nachschusspflicht nur einstimmig von allen Eigentümer beschlossen werden. Diese Kompetenzen sind obligatorisch, sie können also von niemand anderem als den Eigentümern ausgeübt werden. Zusammengefasst: Der rechtliche Eigentümer der Aktiva einer UG oder GmbH ist die Gesellschaft selbst, nicht die Gesellschafter oder Geschäftsführer persönlich.
Rechte und Pflichten der Eigentümer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Häufig sieht der Gesellschaftsvertrag jedoch vor, dass eben doch die Zustimmung der übrigen Eigentümer notwendig ist. Die Eigentümer können ihre Kontrolle über die Gesellschaft in der sogenannten Gesellschafterversammlung ausüben. Diese Frage bestimmt nur, ob die Erben den Geschäftsteil behalten dürfen. Die einzelnen Eigentümer können auch durch einen gemeinsamen Beschluss aller Eigentümer dazu verpflichtet werden, ihre Einlage im Nachhinein noch aufzustocken.
Ein Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Person, die Anteile an einer GmbH hält. Sie können Auskunft über die laufenden Geschäfte und Einsicht in die Unterlagen der GmbH verlangen. Sie bringt Geld in die Firma ein und hat dafür Rechte und Pflichten. Die primäre Pflicht jedes Eigentümers ist es, seine Stammeinlage vollständig zu erbringen.
Von dieser Pflicht kann ein Eigentümer nicht befreit werden. Dies gilt auch für die laufenden Geschäfte. Dies kann im Ausnahmefall sogar dazu führen, dass der Gesellschaftsvertrag geändert und an eine neue Situation angepasst werden muss. Die eine Möglichkeit ist, dass man bereits bei der Gründung der Gesellschaft eine Stammeinlage erbringt und dadurch sein Eigentum, beziehungsweise Miteigentum an der Gesellschaft begründet.
Dies erfolgt durch den Erwerb Geschäftsanteilen. Dies passiert unabhängig davon, ob der Gesellschaftsvertrag eine Vererbbarkeit der Geschäftsanteile vorsieht oder nicht. Dem gegenüber steht das Recht der Eigentümer auf Auszahlung des Gewinnes, beziehungsweise eines eventuellen Liquidationserlöses. Im Verhältnis zu den Miteigentümern gebieten die Treuepflichten, beispielsweise bei Abstimmungen oder Beschlüssen auch die Interessen der Minderheit zu respektieren und so gut wie möglich zu wahren.
Sie können also auch nicht auf die Geschäftsführer übertragen werden. Hierbei muss es sich nicht zwangsläufig um einen Eigentümer der GmbH handeln. Hierbei muss es sich nicht zwangsläufig um einen Eigentümer der GmbH handeln. Diese Möglichkeit muss allerdings im Gesellschaftsvertrag vorgesehen sein. Den Anteil erhält dieser, indem er durch eine Beteiligung an einer Gründung oder einem späteren Eintritt in Form von Kapitalbeteiligung mitwirkt.
Bevor die Eigentümer ihren Anspruch auf Auszahlung des Gewinns geltend machen können, müssen die Geschäftsführer einen Jahresabschluss aufstellen. Eine GmbH wird immer von einem Geschäftsführer geleitet. Der Begriff bezeichnet einen einzelnen Inhaber eines Geschäftsanteils (oder auch Anteilseigner) einer GmbH. Eine GmbH wird immer von einem Geschäftsführer geleitet.
Jedermann kann grundsätzlich Eigentümer oder Miteigentümer an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung werden.